Am 28. Januar 1671 müssen den Panamesen die Haare zu Berge gestanden haben. 1200 sebelschwingende Piraten nährten sich im Laufschritt ihrer Stadt. Allen voran Henry „Harry“ Morgan, der „Generalissimo der vereinigten Freibeuter von Amerika“, der am meisten gefürchtete Pirat der Karibik. Harry war zwar ein ungeschickter Seemann: kein einziges Seegefecht hat er je gewonnen, drei große Frachtschiffe hat er durch Navigationsfehler auf Grund gesetzt und ein weiteres durch eine mysteriöse Explosion im Pulverlager verloren. Aber als Taktiker war der Pirat ein begnadetes Ass. Mit dem Angriff auf Panama-Stadt gelang ihm der größte Coup seiner Laufbahn. Die 80 km Fußmarsch über den Isthmus zahlten sich aus. Die überlegenen Spanier ergriffen kampflos die Flucht. Die Piraten plünderten und brandschatzten die reichste Niederlassung Spanisch-Amerikas. Und Harry kehrte als reicher Mann nach Jamaika zurück. Drei Jahre später bauten die Panamesen Panama-Stadt wieder auf, 9 km weiter östlich und auf einer kleinen Halbinsel, von wo aus sie sich besser verteidigen ließ.
Für Harry währte das goldige Glück nicht lange. Bereits bei seiner Ankunft im britischen Jamaika wurde er verhaftet, denn der englische König hatte inzwischen mit Spanien einen Friedensvertrag geschlossen. Doch schon drei Jahre später wurde der Freibeuter wieder frei elassen, begnadigt, in den Adelsstand erhoben und zum Vizegouverneur von Jamaika ernannt. Sir Henry Morgan machte sich von nun an einen Namen als unerbitterlicher Widersacher der Piraten: so manch einen seiner ehemaligen Raubgenossen ließ er zur Strecke bringen.
Im Laufe seines Lebens hat Harry den „Piratencodex“, die so genannten „Articles of Agreement“ verfasst: „Sie erhalten für den Verlust eines rechten Arms 600 Piaster oder sechs Sklaven, für den Verlust eines linken Arms 500 Piaster oder fünf Sklaven…“. Zum Vergleich: Zur damaligen Zeit konnte bereits für zwei Piaster eine Kuh erworben werden. Der Codex sicherte den Piraten außerdem ein demokratisches Mitspracherechte bei der Wahl des Kapitäns, als auch einen festgelegten Anteil an der Beute zu.
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